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Öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Elektrische Installation / Leitungsnetze (ÖBV SV)
Aus § 1
Bestellungsgrundlage
Sachverständigenordnung (SVO) der
Ing.-Kammer NdS
Die
Ingenieurkammer Niedersachsen - Körperschaft des öffentlichen
Rechts - bestellt und vereidigt auf Antrag gemäß § 36
der
Gewerbeordnung
im Rahmen ihrer Zuständigkeit Sachverständige für
Sachgebiete des
Ingenieurwesens
Aus § 2
öffentliche
Bestellung
SVO der Ing.-Kammer NdS
(1) Die
öffentliche Bestellung und Vereidigung hat den Zweck,
Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders
sachkundige und
persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu
stellen.
(2) Die
Bestellung ist eine öffentliche Bestellung. Sie gilt über den
Bereich der Kammer hinaus.
(3) Die
öffentliche Bestellung und Vereidigung wird durch
Aushändigung
der Bestallungsurkunde vollzogen.
(4) Die
öffentliche Bestellung und Vereidigung gilt für die
Erstattung
von Gutachten und andere, in diesem Zusammenhang erforderliche
Sachverständigentätigkeiten, wie Beratungen,
Überwachungen, Prüfungen
sowie schiedsgutachterliche und schiedsgerichtliche Aufgaben
Was
bedeutet "Elektrische Installationen / Leitungsnetze"?
Beispiele
für das Fachgebiet:
- Elektrische
Licht- Steuerungs- und Kraftstrominstallationen
- Notlicht-
und Notstromanlagen
- Brandschutz
in Leitungsnetzen
- Einbruch-
und Brandmeldeanlagen
- Blitz-
und Überspannungsschutz
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